GS-SCHMIDT
exklusive Türen und Fenster
 

ZUM 15% FÖRDERFORMULAR

HIER GEHTS ZUM FORMULAR

WAS ÜBERNEHMEN WIR FÜR SIE?


Als Bauelementehandel bieten wir Ihnen den kompletten Service an.

Wir leiten Ihren Antrag zu einem uns vertraulichen Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes weiter.
Somit können wir für Sie einen direkten Investitionszuschuss von 15% im Rahmen der staatlichen Einzelbaumaßnahmenförderung beantragen.

Wir als Partner des  Energieeffizienz-Experten wickeln für Sie im direkten Kontakt mit Ihnen und dem Energieeffizienz-Experten den kompletten Förderungsablauf von der Beantragung bis hin zur Auszahlung ab.

Sie bekommen den Zuschuss für die jeweils ausgeführten Sanierungsarbeiten nach Auftragsende ganz unkompliziert vom Staat direkt auf Ihr angegebenes Bankkonto überwiesen.


WAS MÜSSEN SIE BEACHTEN?


Wichtig für Ihre Planung: 

Vor Antragstellung muss eine unterschriebene Auftragsbestätigung und/oder den unterschriebenen Werkvertrag zur Baumaßnahme vorliegen.
Der Auftragswert muss über 300,- Euro inkl. MwSt. liegen. Ebenfalls muss das zu renovierende Haus vor über 5 Jahren erbaut worden sein (ab Antragserstellung).


WAS KOSTET SIE UNSER SERVICE?


Da die Erstellung der Zuschussanträge, die dazu gehörigen Planungsarbeiten sowie die Wärmeschutzberechnungen für die einzelnen Renovierungsmaßnahmen sehr zeitintensiv ausfallen, berechnet Ihnen der Energieeffizienz-Experte eine Bearbeitungsgebühr ca. 6% -10% zzgl. Mehrwertsteuer, abhängig von der Investitionssumme. 

Von dieser Gebühr bekommen Sie vom BAFA jedoch die Hälfte nach Auftragsende wieder erstattet.


BERECHNUNGSBEISPIEL


Sie planen einen Fensteraustausch im Wert von 12500,– Euro inkl. MwSt.
Hierfür bekommen Sie einen direkten Zuschuss vom Staat von 1875,– Euro. 

Unsere Bearbeitungsgebühr beträgt für diesen Auftrag z.B. 6% zzgl. MwSt das entspricht 892,50 Euro.
Davon erhalten Sie 50% (446,25 Euro) wieder zurück.
Unsere Mindestbearbeitungsgebühr liegt bei 300,– Euro zzgl. MwSt. (diese Mindestbearbeitungsgebühr ist ebenfalls zur Hälfte erstattungsfähig).